Zusammenfassung
Die Erkenntnis, dass ein modernes Rettungswesen nicht mehr ohne qualifizierte Ärzte in führenden Positionen durchgeführt werden kann, hat zur Aufnahme des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in zahlreiche Rettungsdienstgesetze geführt, zuletzt etwa in die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und in das neu gestaltete Gesetz des österreichischen Bundeslands Tirol. Wenn auch die gesetzlichen Grundlagen verschieden und somit die den einzelnen ÄLRD zugestandenen Kompetenzen und Möglichkeiten deutlich unterschiedlich sind, bleibt dennoch als zentrale Aufgabe die Zusammenführung und vor allem Moderation der Interessen der am vielschichtigen Prozess Rettungsdienst Mitwirkenden zum Wohl der Notfallpatienten. Hierzu ist neben der fundierten notfallmedizinischen Ausbildung eine zusätzliche Qualifikation im Bereich des Qualitätsmanagements, der Gremienarbeit und letztlich auch Erfahrung im Umgang mit politischen Strukturen unabdingbar.