Zusammenfassung
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist in Deutschland eine Funktion, die beim öffentlichen Träger des Rettungsdienstes angesiedelt ist. Seit der ersten Beschreibung dieser Funktion durch die Bundesärztekammer im Jahr 1994 haben immer mehr öffentliche Träger des Rettungsdienstes diese Funktion eingeführt. Die Ansiedelung beim Träger ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt (Vollzeit-, Teilzeitmodelle). Eine der wesentlichen Aufgaben des ÄLRD ist das Qualitätsmanagement (QM). Der Rettungsdienst liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der 16 Bundesländer, was zu sehr unterschiedlichen Systemen führt. Die Aufgaben und Möglichkeiten des ÄLRD sind deshalb ebenfalls sehr unterschiedlich geregelt. Die starke Zunahme der Anzahl der ÄLRD in Deutschland von einigen wenigen im Jahr 1995 bis zu über 200 in 2012 zeigt jedoch, dass die Notwendigkeit dieser ärztlichen Funktion in Deutschland erkannt und umgesetzt worden ist.